Medizinische Versorgung Illegalisierter
Menschen, die sich ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus in der BRD aufhalten, haben nach dem AsylbLG einen gesetzlichen Anspruch auf eingeschränkte medizinische Versorgung.
In der Praxis bleibt jedoch diesen Menschen der Zugang zu medizinischen Leistungen verwehrt, da nach geltendem Gesetz die Übermittlung sensibler persönlicher Daten durch die Sozialämter an die Ausländerbehörde vorgesehen und sogar verpflichtend ist (§87 AufenthG; §68 SGB X).
Weiterlesen: stopasylblg.de