Pressemitteilung des Antirassistisches Netzwerk Sachsen-Anhalt
Die sogenannten Dublin-Reglungen (Dublin II und III) schreiben fest, dass ein Schutz suchender Flüchtling in dem europäischen Land seinen/ihren Asylantrag stellen muss, in dem er/sie zu erst europäischen Boden betreten hat. Da Deutschland nur an ausgewählte Nationalitäten Visa vergibt und zweitens Deutschland keine europäische Außengrenze besitzt, ist es so gut wie unmöglich direkt einzureisen.
D. h. in der Konsequenz, dass aktuell der große Teil der in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt ankommenden Asylsuchenden von der Dublin-Reglung betroffen sind und wahlweise nach Italien, Frankreich oder Spanien „zurückgeführt“ werden sollen.