Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte am 04.03.2015 anlässlich des Internationalen Frauentages:
Berlin – Anlässlich des Internationalen Frauentages erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
“Flüchtlingsfrauen in Deutschland müssen Zugang zu wirksamem Schutz vor sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt haben, wenn sie hier in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften leben.
Diese menschenrechtliche Verpflichtung folgt für die Staaten aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die mit der bevorstehenden Ratifikation der Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) weiter konkretisiert wird: Der Bund und die Länder verpflichten sich dazu, sogenannte Kontakt- und Näherungsverbote sowie Schutzanordnungen für Betroffene zu gewährleisten. Frauen müssen über ihre Rechte informiert werden und sie tatsächlich in Anspruch nehmen können.
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