Kundgebung vor dem BAMF, Askanierring 107
Mittwoch, 04.06.2014,
11.55 Uhr – denn es ist 5 vor 12
Die DU III Verordnung legt fest, dass das Asylverfahren in dem europäischen Staat durchzuführen ist, wo die Geflüchteten erstmalig in der EU registriert wurden. Die reichen europäischen Kernländer wie Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlanden nutzen die DU III Verordung, das Recht auf Asyl auf EU Außenstaaten zu verlagern, denn legal nach Kerneuropa zu gelangen ist, um Schutz zu finden,faktisch unmöglich. In den EU Außenstaaten wieu.a. Malta, Italien, etc. kann schon lange nicht mehr von funktionierenden Asylsystemen gesprochen werden. Europäische Gerichte mussten konstituieren, dass in Griechenland das Asylsystem seit Jahren mittlerweile komplett zusammengebrochen ist.
Die Du III Verordnung bedeutet u.a.: Inhaftierung von Schutzsuchenden über Monate, Trennung von Familien, jahrelange oft mörderische Fluchtwege nach und durch Europa, uvm. Bei dem Versuch nach Europa zu kommen, um Asyl (bzw.) Schutz zu erhalten, sind in den vergangen 20 Jahren über 20 000 Menschen ums Leben gekommen. (H. Dietrich, Forschungsgesellschaft Flucht und Migration).
Unsere Forderungen:
DU III abschaffen
Für ein Recht auf Bewegungsfreiheit weltweit!
Freedom of movement is everybody’s right!
Bündnis gegen DU III:
Aktionstreffen:
Jeden Montag, 15 Uhr, BBZ, Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und MigrantInnen, Turmstr 72, 10551 Berlin, Tel: 030- 66640720
Mahnwache:
Jeden Samstag, 16 –19 Uhr vor dem Europäischen Haus /Unter den Linden
Achtet auf weitere Ankündigungen! Kommt zu den Treffen!