Kabinettsvorlage “Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung” am 3. Dezember

Wie uns mitgeteilt wurde, soll der Kabinettsbeschluss zum “Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung” am 3. Dezember 2014 erfolgen. Danach wird das Gesetz dann in den Bundestag eingebracht werden. Wir gehen davon aus, dass der Prozess dann sehr schnell gehen wird, es gibt vielleicht (auch das ist nicht sicher) nach dem 3. Dezember eine Woche Frist für Stellungnahmen, und dann wir das Gesetz wohl ähnlich schnell wie auf das Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten durch den Bundestag abgestimmt werden.

Hinzu kommt, dass die Große Koalition plant, den Gesetzesentwurf so zu schreiben, dass der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Ob das geht, ist eine andere Frage, aber es würde auf jeden Fall bedeuten, dass das Gesetz nach einer Zustimmung im Bundestag ohne weitere Hürden in Kraft treten wird.

Nach unseren Informationen wird die Kabinettsvorlage wohl nur minimal von dem Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium abweichen, wir verlinken hier die Fassung vom 7. April 2014. Die Kriminalisierung von Flucht ist also weiterhin erklärtes Ziel der Großen Koalition.
Weiterlesen: migrationsgesetze.info

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