Das Dublin-System nimmt Geflüchteten das Recht, zu entscheiden, wo sie Asyl suchen. Automatisch für das Asylverfahren zuständig ist immer das Land der Einreise. Um die Dublin Verordnung durchzusetzen, wurde und wird eine gigantische Menge biometrischer Daten (EuroDac) erfasst.
Die Hauptverantwortung wird damit an die europäischen Außen-
grenzen verlagert. Deutschland gehört zu den Hauptprofiteuren dieses Systems. Seit der Reformierung der Dublin-Verordnung Ende 2013 hat eine regelrechte Welle von Abschiebungen an die Ränder Europas begonnen – dabei machten schon 2013 Dublin-Abschiebungen etwa ein Drittel aller Ab- und Zurückschiebungen aus Deutschland aus.
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