Im Zweifel für den (weißen und männlichen) Angeklagten…

Ein Schöffengericht in Brandenburg an der Havel sprach am Freitag den 60jährigen Heinz S. vom Anklagevorwurf der Vergewaltigung frei.
Wie meistens in Vergewaltigungsprozessen wissen nur zwei Menschen, was wirklich geschah: der vermeintliche Täter, Heinz S. und das mutmaßliche Opfer, eine asylsuchende Kenianerin. „Das Schöffengericht glaubte am Ende dem Angeklagten aus Sachsen-Anhalt mehr als der Schwarzafrikanerin. Sollte er die Straftat doch begangen haben, so müsse er dies nun mit sich ausmachen, sagte Amtsrichterin Susanne Götsche in ihrer Urteilsbegründung“(MAZ 10.04.15).
Der Angeklagte hatte beim ersten Prozesstag behauptet, er habe mit der Betroffenen mehrmals „einvernehmlicher Sex“ gehabt. „Bezahlt habe er dafür, möglichst nicht so viel, gefeilscht habe er und mal 50 Euro, mal nur 20 Euro gezahlt, dafür zusätzlich Wein, Obst oder Süßes gegeben.“ Er vermutete Maggie W., habe sich an ihm rächen wollen. „Denn er habe es mit fünf, sechs weiteren Frauen aus dem Belziger Asylbewerberheim getrieben.“(MAZ 01.04.15)

Wir meinen, unabhängig davon, ob Heinz S. die Frau vergewaltigt hat oder sie und andere asylsuchende Frauen „nur“ sexuell ausgebeutet hat… Fakt ist, er hat Vorteile aus ihrer Verletzbarkeit gezogen.

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