„Ich sollte erst einen Krankenschein holen“
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kommentiert: „Eine Aufnahme im Krankenhaus wäre höchstwahrscheinlich ohne Probleme erfolgt, wären Mutter und Kind in einer regulären gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen.“
Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Dieses Sondergesetz für Flüchtlinge regelt, dass Flüchtlinge nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ behandelt werden dürfen. In der Praxis prüft das Sozialamt, ob ein Krankenschein überhaupt ausgegeben werden muss, und stellt dann ggfs. einen Krankenschein aus. Die Verzögerung einer notwendigen medizinischen Behandlung sei daher, so der Flüchtlingsrat Niedersachsen, eher die Regel als eine Ausnahme – mit allen negativen Folgen. Eine Bürokratie, die oft lebensbedrohlich ist. Am selben Tag berichtete der Flüchtlingsrat Bayern: „Leonardo Petrovic – beinahe zu Tode verwaltet“ MitarbeiterInnen der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Zirndorf waren am 15. 04.2014 zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie 2011 dem todkranken kleinen Leonardo nicht rechtzeitig geholfen hatten. Leonardo hat nur knapp überlebt – mit bleibenden gesundheitlichen Folgen.Unser Mitgefühl und unsere Solidarität gilt den betroffenen Eltern – Unsere Wut richtet sich gegen Gesetze, die solche Situationen hervorrufen.
Auch deshalb fordert Women in Exile gemeinsam mit zahlreichen anderen: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss weg! Siehe auch: Für eine reguläre Gesundheitsversorgung aller Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Presse dazu:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/totes-fluechtlingsbaby-unterlassene-hilfeleistung-oder-tragisches-missverstaendnis/9778182.html
http://www.focus.de/panorama/welt/diskriminierung-bei-notaufnahme-totes-fluechtlingskind-eltern-zeigen-hannover-klinik-an_id_3780303.html
http://www.taz.de/!137063/