Am 13.12.2019 wird erneut versucht, eine Versammlungsleiterin* vor Gericht zu stellen, weil sie geflüchteten Frauen* und Kindern nicht untersagte, ihre politischen Forderungen mittels Papierflieger an das Bundesamt für Migration in Nürnberg zu richten. Im Sommer 2018 war es am BAMF zu einer Kundgebung der Initiative Women in Exile mit dem Titel „women breaking borders“ gekommen. Nachdem der erste Prozesstermin gegen Anmelderin und Aktivistin des 8. März Bündnisses Nürnberg in diesem Fall am 17.05.19 von Seiten des Gerichts abgesagt wurde, soll dieser
erneut stattfinden.
Die Organisation Women in Exile kam am 27.07.18 mit ca. 40 beteiligten Frauen, Kindern und Unterstützerinnen, die mit ihrer Bustour aus ganz Deutschland anreisten, zum zweiten Mal nach Nürnberg. Ihr Ziel war es, wiederholt vor dem BAMF ihre Kritik an den menschenunwürdigen Zuständen in Lagern und der Abschottungspolitik an den Grenzen Europas zu formulieren. Die überreichten Forderungen nach gleichen Rechten, Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe oder die Abschaffung von Lagern aus dem Jahr 2016 wurden nach Angaben von Elisabeth Ngari, Sprecherin von „Women in Exile“ nicht weitergeleitet und gehört. Stattdessen trat das Gegenteil ein:
„Die Gesetze wurden noch strenger. Deshalb haben wir es diesmal auf dem Luftweg versucht.“ so die Mitbegründerin der Organisation in ihrem Statement zum letzten Prozesstermin und den Aktionen.
Bei beiden Kundgebungen unterstützten Aktivistinnen des 8. März Bündnisses Nürnberg (feministischer Zusammenschluss von Gruppen und Einzelpersonen) die geflüchteten Frauen* von „Women in Exile“. Der Versammlungsleitung wird nun vorgeworfen, dass sie im Rahmen dieser zweiten Kundgebung „gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen“ hat. Grund für diesen Verstoß sollen bunte selbst gefaltete Flieger aus Papier in Din A 4 Format mit folgenden Aufschriften gewesen sein: „Stop deportation“, „Wir fordern gleiche Rechte“, oder „Lager abschaffen – Wohnraum für alle“. Dies hätte die Versammlungsleitung nicht verhindert, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelte und sie nun vor Gericht steht.
Als die Frauen* der Initiative „Women in Exile“ von der Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen die Anmelderin hörten, äußerte sich die Organisation folgendermaßen: „Offensichtlich sind die Flieger angekommen, sonst gäbe es nun kein Gerichtsverfahren. Jedoch wundern wir uns, dass nun im Gericht über einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz diskutiert wird und nicht über die Verstöße gegen Grund – und Menschenrechte, die wir als Flüchtlinge tagtäglich erfahren müssen.“
Pressesprecherin* des 8. März Bündnisses, Meru Prenzing, äußert Unverständnis zum erneuten Ansetzen des Termins: „Wir dachten eigentlich, die Staatsanwaltschaft sei zur Vernunft gekommen und die Sache nun erledigt. Geflüchtete Menschen leben immer noch in Lagern, verfügen nicht über ausreichende gesundheitliche Versorgung und tagtäglich ereignen sich rechte Gewalttaten oder Tabubrüche der Rassist*innen in den Parlamenten. Doch die Staatsanwaltschaft scheint sich nicht zu schade für so einen unnötigen bürokratischen Aufwand wegen Fliegern aus Papier zu sein.“
Am 13.12.19 um 9 Uhr startet der Prozess im Sitzungssaal 126 des Amtsgerichts Nürnberg an der Fürther Straße 110. Um sich mit der Angeklagten solidarisch zu zeigen, ruft das 8. März Bündnis dazu auf, diese in den Gerichtssaal zu begleiten. Um das Recht auf kreative Kundgebungsmittel bei Versammlungen ein weiteres Mal zu betonen, werden zu einer Kundgebung ab 8 Uhr Mal- und Bastelaktionen vor dem Gerichtsgebäude stattfinden.
Pressekontakt 8. März Bündnis Nürnberg: Meru Prenzing (015221439368)
Mail: frauenkampftag-nbgATriseup.net
Homepage: www.frauenkampftag.blogsport.de